Teilnahmebedingungen für das RIMOWA „Re-Crafted“-Projekt

April 2022

 

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1.   Allgemeines:

Sie können Ihren gebrauchten RIMOWA Aluminium Koffer im Rahmen des RIMOWA „Re-Crafted“ Projektes in einen der teilnehmenden RIMOWA Stores in Deutschland bringen (eine Liste der teilnehmenden RIMOWA Stores finden Sie hier).

Unsere Mitarbeiter*innen werden dann den Allgemeinzustand und die Authentizität Ihres RIMOWA Aluminium Koffers prüfen.

Dabei behält RIMOWA sich vor, im eigenen Ermessen und ohne Angabe von weiteren Gründen bestimmte Koffer nicht als Teil des RIMOWA „Re-Crafted“ Projektes anzunehmen.

Sollte Ihr gebrauchter RIMOWA Aluminium Koffer durch unsere Mitarbeiter*innen als für das RIMOWA „Re-Crafted“ Projekt geeignet qualifiziert werden und dementsprechend angenommen werden, erhalten Sie einen Gutschein in Höhe von 150,- EUR pro Koffer (nachfolgend als „Gutschein“ bezeichnet), den Sie entsprechend der unten aufgeführten Bedingungen einlösen können. Dabei können Sie wählen, ob Sie diesen Gutschein elektronisch oder als Ausdruck erhalten möchten.

Mit Übergabe Ihres gebrauchten RIMOWA Aluminium Koffers an RIMOWA geht das Eigentum an diesem auf RIMOWA über.

Pro Kalenderjahr können pro Person maximal 5 („fünf“) gebrauchte RIMOWA Aluminium Koffer im Rahmen des RIMOWA „Re-Crafted“ Projektes gegen einen Gutschein eingetauscht werden.

 

 

2.   Einlösebedingungen für Gutscheine

Die Gutscheine sind nur in RIMOWA Stores in Deutschland einlösbar, mit Ausnahme von RIMOWA Verkaufsstellen in Kaufhäusern.

Die Gutscheine sind jeweils ab einem Mindesteinkaufswert von 400,- EUR je Gutschein einlösbar. Sollten Sie zum Beispiel zwei Gutscheine einlösen wollen, so beträgt Ihr entsprechender Mindesteinkaufswert also 800,- EUR.

Die Einlösung eines Gutscheines muss in voller Höhe des Gutscheinwertes erfolgen – eine Einlösung in Teilbeträgen ist ausgeschlossen.

Ein Gutschein ist nicht übertragbar, nicht erstattungsfähig und kann weder teilweise noch vollständig gegen Bargeld eingetauscht werden.

 

3.   Gültigkeit eines Gutscheines

Ein Gutschein ist für einen Zeitraum von 3 („drei“) Jahren ab Ausstellungsdatum gültig. Das entsprechende Ablaufdatum finden Sie auch auf Ihrem Gutschein vermerkt.

 

4.   Haftung

RIMOWA ist nicht verantwortlich für eine unbefugte Verwendung von Gutscheinen. Ein Gutschein muss bei Einlösung zurückgegeben werden und kann nicht für den Kauf von Geschenkgutscheinen verwendet werden. Bei Verlust des Gutscheins besteht kein Anspruch gegen RIMOWA auf Einlösung oder Entschädigung des Gutscheinwertes oder auf Ausstellung eines neuen Gutscheines.

 

5.   Rückgabe von mit Gutschein gekauften RIMOWA Produkten

Wenn Sie ein RIMOWA Produkt entsprechend unserer Rückgaberichtlinie (diese finden Sie hier) zurückgeben, welches Sie unter Einlösung eines Gutscheins gekauft haben, wird Ihnen RIMOWA erneut einen Gutschein in Höhe des zuvor eingelösten Gutscheins ausstellen. Bei Rückgabe von RIMOWA Produkten, auf die nur ein Teilbetrag eines Gutscheins verwendet worden ist, wird Ihnen RIMOWA einen Gutschein in Höhe des entsprechenden Teilbetrages ausstellen. Für alle Gutscheine gelten die oben aufgeführten Einlösebedingungen.